Mgbe (Boki graded men's society)
Die Boki-Variante der Cross-River-Graduiertenvereinigung, die andernorts als Ekpe oder Ngbe bekannt ist und die mit Haut bedeckten Kopfbedeckungen als Instrumente der richterlichen und rituellen Autorität in Auftrag gab und kontrollierte.
Mgbe ist die Bezeichnung, die in den Boki-Gemeinschaften für die abgestufte Männervereinigung verwendet wird, die mit den im Cross River-Becken verbreiteten Ekpe (Efik) und Ngbe (Ejagham) Gesellschaften verwandt ist. Wie seine Verwandten fungierte Mgbe als Hauptinstitution für Regierungsführung, Streitbeilegung und Handelsregulierung, wobei die Mitglieder in aufsteigende Grade eingeteilt waren, die einen zunehmenden Zugang zu esoterischem Wissen und richterlicher Macht gewährten. Hautbedeckte Kopfbedeckungen waren die zentralen performativen Objekte der Gesellschaft: Art, Befestigungsform und Anzahl der Gesichter auf einer Kopfbedeckung entsprachen dem Rang des auftraggebenden Mitglieds, und Kopfbedeckungen wurden in Maskeraden eingesetzt, die die Autorität der Mgbe vor der breiteren Gemeinschaft darstellten. Die Beauftragung, Herstellung und rituelle Aktivierung von Kopfbedeckungen war in die Protokolle der Gesellschaft eingebettet, was bedeutet, dass ein dokumentierter Mgbe-Kontext zu den aussagekräftigsten Herkunftsinformationen gehört, die ein Boki-Stück tragen kann.
Für Sammler ist der Mgbe-Kontext in zweierlei Hinsicht von praktischer Bedeutung. Erstens erklärt er das formale Vokabular der Boki-Kopfbedeckungen - Scheitelaufsatz, naturalistische Gesichtsmodellierung, eingesetzte Zähne - als Produkt eines einheitlichen institutionellen Auftrags und nicht als Ergebnis individueller künstlerischer Improvisation, was die vergleichende formale Analyse untermauert, die zur Unterscheidung von Klassen und zur Überprüfung von Zuordnungen verwendet wird. Zweitens bedeutet die fortgesetzte Aktivität der Gesellschaft in Teilen der Cross-River-Region, dass die jüngste Entfernung aus einem funktionierenden Mgbe-Kontext andere Überlegungen zum Kulturgut und zur Rückführung aufwirft als bei Objekten, die aus Gemeinschaften entzogen wurden, in denen die Gesellschaft nicht mehr aktiv ist.